Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINER VERTRAGSGEGENSTAND
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung der Softwareapplikation „Rentsoft“ durch die Rentsoft GmbH. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, Rentsoft, welches auf den Servern der Rentsoft GmbH gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten von Rentsoft im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

Zu diesem Zweck stellt die Rentsoft GmbH die Softwareapplikation zur Nutzung unter https://app.rentsoft.de für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer bereit. Jeweils eine Instanz dieser Softwareapplikation wird im Folgenden „Instanz“ genannt.

Der “Kunde” ist eine natürliche oder juristische Person und geht mit seiner Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen und der Anmeldung einer eigenen Instanz auf https://app.rentsoft.de einen Vertrag mit der Rentsoft GmbH ein, dem diese Nutzungsbedingungen zu Grunde liegen.

Ein “Nutzer” ist jede natürliche Person, die mit dem Kunden in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder anderweitig verbunden ist und sich entweder selbst für ein Nutzerkonto auf der Instanz des Kunden angemeldet, vom Kunden zur Nutzung auf dessen Instanz Zugangsdaten (z.B. Nutzername und Kennwort) zugeteilt bekommen hat oder anderweitig vom Kunden zur Nutzung berechtigt wurde.

Als “Administrator” gelten solche Nutzer, die für den Kunden eine Instanz registriert haben oder von einem anderen Administrator als Administrator benannt worden sind. Sämtliche Administratoren können anderen Administratoren jederzeit die Administrationsrechte wieder entziehen und sie dadurch wiederum als reguläre Nutzer, die nicht Administrator sind, benennen.

Das Angebot der Rentsoft GmbH richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde sichert zu, nicht als Verbraucher zu handeln.

2. LEISTUNGEN UND PREISE
2.1 Die Rentsoft GmbH stellt dem Kunden mit Rentsoft eine Softwareapplikation zur Verfügung, mit deren Hilfe der Kunde Prozesse im KFZ Vermiet-Segment einfacher durchführen kann.

2.2 Der Zugriff auf Rentsoft erfolgt über das Internet. Voraussetzungen für die Nutzung von Rentsoft sind ein Arbeitsplatzrechner mit Internetzugang und ein aktueller Internetbrowser.

2.3 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.

2.4 Rentsoft umfasst Funktionen zur Buchungsplanung, zur Kommunikation mit eigenen Kunden, zur Vertragserstellung und zum Objektmanagement.

2.5 Die Rentsoft GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, einzelne Teile der Funktionalität zu verändern sowie Funktionen hinzuzufügen oder Funktionsteile zu entfernen. Der Wegfall eines vormalig vorhandenen Funktionsteiles von Rentsoft stellt keinen Mangel dar, solange die generellen Funktionen aus der Vorziffer weiterhin zur Verfügung stehen.

2.6 Die Preise für Rentsoft werden je nach Kunde und Bedarf individuell und persönlich verhandelt und separat schriftlich dokumentiert. Es gelten die Bestimmungen für Kündigung entsprechend § 11.

2.7 Die Rentsoft GmbH nimmt vollumfängliche Datensicherungen nach eigenem Ermessen regelmäßig jedoch mindestens einmal täglich vor und speichert diese an einem entfernten Standort ab. Sollte ein Datenverlust eintreten, den die Rentsoft GmbH zu vertreten hat, wird diese die Daten aus den Datensicherungen umgehend wiederherstellen und den Kunden über den Vorgang informieren. Ein Recht des Kunden zum Zugriff auf die Datensicherungen besteht nicht für den Fall, dass ein Datenverlust nicht von der Rentsoft GmbH zu vertreten ist.

2.8 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die der Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, sofern der Kunde nicht mit der Rentsoft GmbH einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.

2.9 Die Rentsoft GmbH ist jederzeit dazu berechtigt Software und/oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherungen vorzunehmen. Ist abzusehen, dass es dabei zu Nichtverfügbarkeiten kommen kann, so wird die Rentsoft GmbH diese Tätigkeiten nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder am Wochenende ausführen. Der vertragliche Leistungsumfang sichert allerdings keine garantierten Verfügbarkeiten (SLAs) zu, sofern der Kunde nicht mit der Rentsoft GmbH einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.

2.10 Die Rentsoft GmbH ist jederzeit dazu berechtigt die Preise für Rentsoft Nutzungsverträge und weitere angebotene Dienstleistungen der Rentsoft GmbH anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung entsteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt ab schriftlicher Bekanntgabe der Preiserhöhung für den Zeitraum von zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreiben. Eine Bekanntgabe einer Preiserhöhung hat postalisch oder per Email zu erfolgen.

3. NUTZUNGSRECHT
3.1 Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf Rentsoft über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers und gegebenenfalls weiteren Client-Programmen die mit Rentsoft verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Rentsoft, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhalten der Kunde und die Nutzer nicht, auch dann nicht wenn Funktionen oder Funktionsteile für den Kunden entwickelt wurden.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rentsoft über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten eine solche Nutzung zu gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Rentsoft oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

3.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die berechtigten Nutzer seiner Instanz zu benennen. Die Benennung erfolgt entweder direkt durch Anlegen eines aktiven Nutzerkontos durch einen Administrator oder indirekt durch die Anmeldung eines Dritten für ein Nutzerkonto innerhalb der Instanz des Kunden. Die indirekte Anmeldung eines Dritten ist nur dann möglich, wenn ein Administrator diese Funktion in der Instanz zuvor aktiviert hat. In jedem Falle gelten sämtliche im Administrationsbereich der Instanz aufgeführten aktiven Nutzer als vom Kunden benannt.

3.4 Der Kunde kann Teilbereiche oder die Gesamtheit seiner Rentsoft-Instanz zur öffentlichen Nutzung durch Dritte ohne Nutzerkonto freigeben. Dritte ohne eigenes Nutzerkonto gelten in diesem Sinne ebenfalls als zur Nutzung berechtigt, müssen aber nicht gesondert vom Kunden als Nutzer benannt werden. In jedem Fall sind die Handlungen der Gesamtheit aller Nutzer der Rentsoft-Instanz als solche dem Kunden zuzurechnen.

3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von Rentsoft ohne Verschulden der Rentsoft GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist die Rentsoft GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die Rentsoft GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei sowie über sonstige erkennbar vertrauliche betriebliche Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie unbefugten Dritten nicht zu offenbaren.

4.2 Rentsoft wird die personenbezogenen Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung sowie zur Zahlungsabwicklung und im Übrigen nur, wenn der Kunde zuvor seine Einwilligung erteilt hat.

4.3 Verarbeitet der Kunde im Rahmen des Vertrages mit Rentsoft personenbezogene Daten Dritter (insbesondere solche seiner Endkunden), ist er als verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch Rentsoft einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere wird der Kunde seine Endkunden über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten entsprechend informieren. Soweit Rentsoft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Rentsoft ist berechtigt, solche Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung an Subunternehmer (insbesondere den Betreiber des jeweils beauftragten externen Rechenzentrums) weiterzugeben.

5. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEIT DES KUNDEN
Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und –Abwickelung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere

5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, der Rentsoft GmbH die dieser entstandenen Kosten zu erstatten.

5.2 alle von ihm für die Nutzung von Rentsoft vorgesehene Nutzer gemäß § 3.3 benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, entsprechend im Administrationsbereich zu benennen.

5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.

5.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server der Rentsoft GmbH) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.

5.5. die erforderliche Einwilligungen des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Rentsoft personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

5.6 Rentsoft nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Rentsoft GmbH schädigen können.

5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von der Rentsoft GmbH betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der Rentsoft GmbH unbefugt einzudringen.

5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen.

5.9 die Rentsoft GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Rentsoft durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Rentsoft verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Rentsoft GmbH.

5.10 nach Abgabe einer Störungsmeldung der Rentsoft GmbH die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen der Rentsoft GmbH vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

5.11 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von Rentsoft in § 5.3 bis 5.8 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

5.12 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.

6. VERTRAGSWIDRIGE NUTZUNG
6.1 Die Rentsoft GmbH ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf Rentsoft und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber der Rentsoft GmbH sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.

6.2 Die Rentsoft GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.

6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Weist der Kunde nach, dass kein Schaden vorliegt, so ist er nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt der Rentsoft GmbH vorbehalten.

6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde der Rentsoft GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Wiederkehrende (z.B. monatliche, jährliche) Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung nach Ende der gegebenenfalls gewährten kostenlosen Probephase, jeweils für die Dauer der Nutzungsperiode (z.B. ein Monat, ein Jahr) im Voraus zu zahlen.

7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

7.3 Sofern kein SEPA-Lastschrifteneinzugsverfahren oder Kreditkarteneinzug vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebenten Tag nach Zugang der Rechnung kostenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

7.4 Rechnungen können von der Rentsoft GmbH per E-Mail zugestellt werden. Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) kann Rentsoft im alleinigen Ermessen auf bis zu 1 Tag verkürzen.

8. VERZUG
8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist die Rentsoft GmbH berechtigt, den Zugang auf Rentsoft zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die wiederkehrenden Preise zu zahlen.

8.2 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist die Rentsoft GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen wiederkehrenden Preise zu verlangen.

8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Rentsoft GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Rentsoft GmbH vorbehalten.

8.5 Gerät die Rentsoft GmbH mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Rentsoft GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

9. HAFTUNG
9.1 Die Rentsoft GmbH haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Rentsoft GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Rentsoft GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der Rentsoft GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf 100 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß § 9.1 und 9.2 Satz 1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der Rentsoft GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.

9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

10. HÖHERE GEWALT
10.1 Die Rentsoft GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der Rentsoft GmbH nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen.

11. VERTRAGSBEGINN UND LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, TARIFWECHSEL
11.1 Der Vertrag tritt durch die Anmeldung einer Rentsoft-Instanz in Kraft. Wurde eine kostenlose Probephase oder Nutzung gewährt, endet der Vertrag mit Ablauf dieser automatisch. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht. Beauftragt der Kunde eine kostenpflichtige Nutzung von Rentsoft oder anderweitige Laufzeitverträge ist die Vertragslaufzeit auf dem Angebot / Vertrag angegeben. Sollte dies nicht angegeben sein beträgt die Laufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.

11.2 Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden muss der Preis für die angebrochene Laufzeit vom Kunden voll gezahlt werden und ist nicht erstattungsfähig.Die Rentsoft GmbH kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode kündigen.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Alle Kündigungen und Tarifwechsel nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rentsoft GmbH auf Dritte übertragen. Die Rentsoft GmbH ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

12.2 Die Rentsoft GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Kunden oder Nutzer in geeigneter Weise, in der Regel per E-Mail oder durch prominente Anzeige in Rentsoft übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Im Falle eines Widerspruches behält sich die Rentsoft GmbH vor, das Vertragsverhältnis zum Ende der aktuellen Nutzungsperiode zu kündigen.

12.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

(Stand: 30.07.2021)

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