Verträge und ihre Tücken

Gute Kunden statt guter Verträge – Wenns nur so einfach wäre!

Ach was waren das noch für Zeiten! Heute kennt man sie nur noch aus alten Filmen, die in staubigen Steppen oder bedrückenden Bergdörfern spielen: Menschen mit Handschlagqualität! Das stolze Pferd vom Bauern Meyer getauscht gegen fünf Sack bestes Saatgut. Hand drauf und fertig! Der Vertrag steht, das Geschäft ist geschlossen, rechtskräftig und simpel. Wer heute noch einen Kunden oder Geschäftspartner findet, mit dem er so etwas wagt, der hat entweder viel Schneid oder wohnt im wohl ehrlichsten Eck der Welt. Dabei würde es soviel Zeit und so teure Anwälte ersparen.

Mit den Vertrags-Vorlagen aus Rentsofts Musterangeboten wird es zwar genauso einfach,wie zu Handschlag-Zeiten, aber einige Punkte sollte dennoch Jeder beachten und prüfen:

Zum Ersten die Liquidität des Kunden!

Gerade im Geschäft mit Leasing-Ware und Leihobjekten sind die Augen oft größer als der Magen. Einer der Reize dieser Art Geschäfte, im Gegensatz zum Kaufvertrag, ist, dass keine große Anfangszahlung aussteht, sondern kleine Raten erwartet werden. Die niedrigere Einstiegshürde kann Kunden mit großen Träumen und geringen Geldreserven verleiten über ihre Verhältnisse zu gehen, womit letztendlich keinem von Ihnen gedient ist. Es ist also wichtig Preise, Gesamtkosten und eventuelle Zusatzposten offen und direkt zu kommunizieren. Und eine kleine Kundenrecherche vor bei größerem Vertragsvolumen schadet natürlich auch nie.

Zum Zweiten die besonderen Anforderungen Ihrer Branche!

Je nachdem in welchem Feld sich Ihr Verleih-Unternehmen bewegt werden besondere Anforderungen an den Kunden gestellt werden. Einige sind für Sie sicherlich offensichtlich. Zum Beispiel die Gültigkeit der Führerscheine beim Verleih im KFZ-Bereich, oder die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von adäquaten Räumlichkeiten beim Verleih von Möbeln, Antiquitäten oder anderer Stellware. Die wichtigen Fragen hier sind: Gibt es besondere Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen? Werden diese von Ihnen veranlasst oder vom Kunden separat abgeschlossen? Sind die Kosten dafür bedacht? (Siehe Punkt Eins)

Zum Dritten bedenken Sie was nach dem Geschäft geschieht!

In Ratgebern und Blogposts, ganz wie diesem hier, liest man für die Endkunden immer wieder die Empfehlung auf Restwerte und Schadensfälle bzw. Gebrauchsspuren an der Leihware zu achten, alles zu dokumentieren und sich bloß nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Dass Sie vermutlich ehe sie unser gefunden haben zuerst durch etwa Einhundert solcher warnenden Beiträge googlen mussten, wirft kein gutes Licht auf unsere Branche. Daher unser Rat an Sie: Vorher klären ist besser als nachher streiten!
Erörtern Sie mit Ihren Kunden klar wo normale Gebrauchsspuren aufhören und zu ersetzende Schadensfälle anfangen, wie die Restwerte abgeschrieben werden und wo sich hier unerwartete Kosten verstecken könnten.

Falls dann der schöne 5-Türer Premiumwagen dank unerwartet intensiver Gebrauchsspuren doch als Zwei-Einhalb-Türer mit zur Kraftstoffverbrauchssenkung reduzierten Innenraumausstattung in die heimische Garage zurück kehrt, steht dank des detaillierten Vertrages und Informationsgesprächs zumindest ein kurzer Prozess in Aussicht.

Verträge

Besondere Sonderfälle – Eckpunkte für Nischenunternehmen

Soweit die Dinge, die uns alle etwas angehen, aber das genügt oft noch nicht. Nicht jeder verleiht Autos und Lieferwagen, nicht jeder bedient nur so umgängliche Kunden wie Oma Grütz aus Winkelstetten. Werfen wir also noch einen flüchtigen Blick über die Nischen und Täler im weitläufigen Wald der Vermietungsbranche!

Kostbare Ware – Transport, Lagerung und Sicherung

Wer täglich mit kostbaren Antiquitäten, zerbrechlichen Keramiken, exquisiten Kleidern und Anzügen oder empfindlichen Gerätschaften umgeht, der vergisst leicht, dass nicht jeder über soviel Fingerspitzengefühl, wie man selbst. In diesem Vermietungsfeld ist der Versandt mit der Post oft keine Option, oder alles geht früher oder später zu Bruch! Und mitunter kann selbst der Endkunde nicht ruhigen Gewissens mit dem Auf- und Abbauen oder der vorübergehenden Lagerung der Ware allein gelassen werden.

Um so wichtiger ist es also nicht nur den Kunden bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf den korrekten Umgang mit dem barocken Festkleid, dem französischen Tischset oder dem Vinci-Copter einzuschwören, sondern vor allem entsprechende Klauseln im Vertrag zu vermerken! Wie ist mit den Gegenständen umzugehen? Was geschieht bei Schäden, die aus falscher Handhabung heraus entstehen? Wie erfolgt die Lieferung? Und was geschieht, wenn der ungeduldige Kunde, doch beschließt vorzeitig alles in Blasenfolie gewickelt in den nächstbesten Briefkasten zu stopfen?

Für solche Punkte gibt es leider nicht immer eine exakt passende Vertrags-Vorlage, aber Anpassungen sind schnell gemacht, wenn sie auf Ihre Erfahrung vertrauen.

Unverhoffte Kundenmengen – Wenn mehrere Vertragspartner nötig sind

In den meisten Fällen wird es dieses Problem gar nicht geben, überhaupt kennt man es am ehesten aus der Immobilienvermietung: Was ist, wenn zwei Kunden zeitgleich das selbe Objekt mieten?

Ein alter Hut aus der Wohnungsvermietung, speziell den Wohngemeinschaften. Mehrere Leute bewohnen zeitgleich die selbe Wohnung, wer also steht für Schäden gerade, wer entrichtet die Miete, wer ist in der Pflicht? Die Antwort ist simpel: Alle! Jede Mietpartei wird vertraglich vermerkt und unterzeichnet separat. Falls einzelne Aussteigen, bleibt der Vertrag bestehen.

Simpel. Doch können wir aus diesem Beispiel für unsere eigene Branche lernen?

Zum Beispiel vermieten wir für ein Jahr einen kleinen Reisebus an eine Studentengruppe? Das Geschäft wäre zu teuer für einen Einzelnen, nur die Gruppe besitzt die nötigen Finanzrücklagen, doch eventuell steigen später einige hinzu oder springen ab. Gestalten wir den Vertrag flexibel, nach Vorbild der WG-Vermietung, können wir diesen speziellen Ansprüchen dieser speziellen Kundengruppe gerecht werden.

Schwerer Verschleiß an schweren Maschinen

Die üblichen Gebrauchsspuren eines PKW sind relativ überschaubar. Nach einem voll vermieteten Jahr sind die Reifen etwas abgenutzt, das Getriebe hat Abrieb fabriziert, vielleicht müssen einige Filter kontrolliert und das Öl überprüft werden. Doch so einfach ist es nicht in jedem Fall:

Bohrer und Bohrmaschinen zerwürgen bei intensivem Gebrauch so einige Bohrköpfe, die Spannfutter entwickeln spiel, eventuell laufen die Motoren heiß aufgrund schlecht abgesaugten Baustaubes. Diese und ähnliche Maschinen weisen sehr Verschleißintensive Komponenten auf. Wer bereits Jahre mit in Vermietung von Spezialwerkzeugen tätig ist, kalkuliert bereits ungerührt mit diesen Extrakosten, doch wer in die Branche einzusteigen versucht kann hier rasch auf Probleme stoßen. Wieder stellt sich die Frage: Wo hören Gebrauchsspuren auf und wo fangen Schadensfälle an? Nur hier ist die Grenze deutlich unübersichtlicher. Verbogene Sägeblätter, lockere Spannfutter, ausgekaute Zangen und Scheren, diese und ähnliche Schäden sind oft Folge des normalen Gebrauches, machen die Maschinen aber häufig ganz oder teilweise Funktionsunfähig.

Zu klären wo die Grenzen liegen sprengt leider den Rahmen dieses Beitrages. Hier hilft nur Erfahrung und strenge Wartungszyklen, sowie das ausführliche Gespräch mit dem Kunden.

Ob Vertrags-Vorlage oder Erfahrungs-Grundlage – Rentsoft hilft

Für vielen Menschen sind komplizierte Verträge ein Graus, ein unvermeidbares Übel mit dem man Leben muss und nicht will. Wer sich also im Dschungel der Paragraphen verloren fühlt kann beruhigt sein, denn er ist nicht allein. Für Sie, die Verirrten und Ratsuchenden, schreiben wir von Rentsoft diese Beiträge und für Sie bereiten wir zusammen mit unseren Rechtsexperten zuverlässige und rechtssichere Vertrags-Vorlagen vor, damit sich niemand mehr verloren fühlen muss. Denn von soliden Verträgen und guten Geschäften profitieren wir alle!

Einfach E-Mail-Adresse eintragen
und sofort loslegen

Mit dem Absenden bestätigst du, die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.